agb

VORBEMERKUNG

Folgend die Standard-AGB. Abweichend / ergänzend davon können projektspezifische Vereinbarungen getroffen werden.

Grundsätzlich orientieren sich Vereinbarungen an den jeweils aktuellen nationalen und internationalen Definitionen / Normen, z.B. der DIN-Norm "Projektabwicklung" (DIN 69905).


1. GÜLTIGKEIT

Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Bedingungen aufstellt. Abweichungen einschließlich der Abrede hierüber sind schriftlich zu vereinbaren.

2. AUFTRÄGE, PROJEKTABWICKLUNG

Diesbezügliche Definitionen entsprechen Formulierungen/Inhalten der diversen deutschen und interntionalen Normen. Auftraggeber und W+D vereinbaren solche Normen als umfassende Grundlage vereinbarter bzw. zu vereinbarender Projekte.

3. AUFTRAGSINHALT

W+D formuliert den Auftragsinhalt präzise. Es werden jeweils benannt: Der Auftraggeber bzw. dessen Vertreter (auch: Treuhänder); Inhalt des Auftrages; Schritte der Projektabwicklung in materieller und zeitlicher Hinsicht; Kriterien für die Erfüllung des Auftrages bzw. den Abschluss von Teilarbeiten, Abfolge der Zahlungen an W+D etc.

Erteilt der Auftraggeber in eigener Formulierung einen oder mehrere Aufträge, so ist er an den jeweiligen Wortlaut gebunden. Änderungen eines Auftrages gelten als neuer und zusätzlich zu honorierender Auftrag.

Für jeden Fall einer Nutzung von W+D's Texten, Analysen, Zusammenstellungen, Materialien, auch der Nutzung von auf Datenträgern befindlichen Dokumentationen etc. durch den Auftraggeber, die den Charakter einer Wahrnehmung ausschließlicher Nutzungsrechte annimmt (z.B. Verwendung der Materialien außerhalb des Unternehmens des Auftraggebers, Weitergabe an Medienvertreter, Verwendung im Ausland, für erweiterte oder neue Zwecke des Auftraggebers, auch interne wie Mitarbeiterschulung) ist eine weitere Vereinbarung über solche Verwendungen zu treffen. In jedem Fall ist ein weiteres Honorar fällig.

4. PROJEKT-ABONNEMENT

Bestimmte Projekte wie z.B. das "Monitoring", definiert als die "laufende Beobachtung all dessen, was sich mit einem Themenbereich verbindet", werden für mindestens ein Jahr vereinbart. Beginn der Laufzeit ist das in der Auftragsbestätigung von W+D genannte Datum bzw. der Monat, für den erstmals ein Monitoring vorgenommen wurde. Wird der Auftrag nicht spätestens drei Kalendermonate vor Ablauf des ersten Jahres gekündigt, verlängert er sich um jeweils weitere 12 Monate. Eine Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief, unterzeichnet von einem/mehreren dafür bevollmächtigten Vertretern des Auftraggebers, zu erfolgen.

5. DARSTELLUNG VON AUFTRAGSVERHÄLTNISSEN NACH AUSSEN

Für alle Projektarbeiten - Einzelprojekte wie auch auf dauerhafte Fortsetzung angelegte - wird zwischen W+D und dem Auftraggeber jeweils vereinbart, ob über die Tatsache der Existenz einer geschäftlichen Beziehung wie auch über die Art des/der erteilten und ausgeführten Auftrages/ Aufträge Stillschweigen gewahrt wird oder ob öffentliche Mitteilungen darüber erfolgen dürfen. Ist gegenseitiges Stillschweigen über das Auftragsverhältnis vereinbart, sind der Auftraggeber, W+D und eventuelle Rechtsnachfolger der Genannten daran umfassend gebunden.

Auftraggeber bzw. Rechtsnachfolger verpflichten sich, W+D für jeden Fall eines Verstosses gegen die Geheimhaltungspflicht eine Vertragsstrafe in Höhe des Honorars des Auftrages/der Aufträge sowie der entsprechenden Kosten zu zahlen. Bis zur Höhe der Vertragsstrafe braucht ein Schaden von W+D nicht nachgewiesen zu werden; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

6. WERKSTÜCKE

Der Auftraggeber darf ihm erarbeitete Werkstücke in seinem Innenbetrieb beliebig verwenden, insbesondere auch für ihn erstellte Datenträger in technischen Anlagen, auch künftigen Medien, speichern. Der Auftraggeber erkennt grundsätzlich und unwiderruflich an, dass das Urheberrecht für alle Dokumentationen, Zusammenstellungen, Gutachten und sonstigen Produkte mit eigenschöpferischem Charakter bei W+D bzw. von W+D benannten/vertretenen natürlichen Personen verbleibt. Der Ausdruck der Abnahmebereitschaft und die folgende Abnahme von W+D-Produkten gilt als erneute Bestätigung des Auftraggebers, dass ihm keine anderen Rechte außer einfachen Nutzungsrechten eingeräumt sind, ohne dass es weiterer Hinweise darauf bedarf.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, von W+D erstellte Werkstücke - gleich welcher Art, Fassung, Form - Dritten nicht zugänglich zu machen. Ausnahmen können vereinbart werden; ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch W+D besteht nicht.

7. SISTIERUNG

Sistierungen, definiert als "vom Auftraggeber geforderter Stillstand in der Auftrags- bzw. Projektabwicklung", werden dem Auftraggeber für längstens zwei Monate gestattet. Bis zum Ende dieser Frist muss der Auftraggeber definitiv über eine Weiterführung entscheiden und seine Entscheidung W+D mitgeteilt haben. Bei einer Nichtfortführung eines sistierenden Projektes hat W+D das Recht, Schadensersatz geltend zu machen und/oder eine der Bedeutung des Auftrages angemessene Abfindung zu verlangen.

8. NOTWENDIGE NACHARBEITEN

Werden nach teilweiser Erledigung eines Auftrages, nach Auftragsabschluss oder im Zuge von auf Dauer angelegten Projekte Nacharbeiten unumgänglich, werden diese vom Auftraggeber analog den Vereinbarungen des Ursprungsauftrages honoriert. W+D verpflichtet sich, den Auftraggeber so früh wie möglich über notwendige Nacharbeiten zu informieren und ihn laufend über den Fortgang zu unterrichten.

9. HONORAR

Das Honorar wird für jeden Auftrag separat vereinbart. Wenn nach Tagessätzes honoriert wird, sind in diesen Gemeinkosten von W+D (auch: Telefon, Telefax, Porto, Kopien, Drucke, Textverarbeitung, Archivnutzungen etc.) enthalten.

Erfolgshonorare können vereinbart werden. Erfolgshonorare werden fällig, wenn vertraglich definierte Ereignisse eintreffen. Erfolgshonorare sind zusätzlich zum Grundhonorar zu zahlen.

10. REISEKOSTEN

Reisekosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Arbeit vor Ort wird nach Tagessätzen berechnet. Bei Reisen sind die Mitarbeiter von W+D berechtigt, die 1. Klasse zu benutzen.

11. PRODUKTIONSKOSTEN

Technische Produktionen und Abwicklungen (z.B. Herstellung von Ton-, Filmaufnahmen [auch sendefertigen Produkten], Büchern, Datenträgern, Einrichtung von Datenbanken) können von W+D übernommen und/oder vermittelt werden. Falls solche Arbeiten von Drittfirmen durchgeführt werden, steht W+D eine Vermittlungsprovision zu.

12. MEHRWERTSTEUER u.a.

Honorare verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie etwaiger sonstiger Pflichtabgaben.

13. VORSCHÜSSE, TEILZAHLUNGEN

Auf Verlangen von W+D sind auf das jeweils vereinbarte Honorar, Kosten und sonstige Auslagen Vorschüsse und Teilzahlungen zu leisten. W+D kann die Aufnahme bzw. Fortsetzung von Arbeiten von erfolgten Zahlungen abhängig machen.

14. FÄLLIGKEIT

Das vereinbarte Honorar ist mit Rechnungslegung zahlbar. Es ist vierzehn Tage nach Rechnungsdatum fällig. Überschreitet der Besteller die Zahlungsfrist mehr als 20 Tage, so ist die Zahlung mit 5% p.a. über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen. Der Auftraggeber hat die Vergütung am Firmensitz von W+D zu entrichten.

15. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Alle Arbeiten werden von W+D stets nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

Ungeachtet dessen erfordern gesetzliche Bestimmungen und die Praxis - insbesondere des Auslandes - im Rahmen von "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" die Formulierung eines möglichst alle Fälle erfassenden Haftungsausschlusses, daher:

W+D haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit eingeholter und/oder bearbeiteter Informationen, Prognosen, getroffener Feststellungen, Empfehlungen, Evaluationen von fremden Werken etc.

Eine Haftung von W+D für die Befolgung oder Nichtbefolgung gegebener Empfehlungen etc. ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Ergänzend wird auf die Nutzungsbedingungen (deutschsprachige und englischsprachige Fassung) von W+D's Webseiten hingewiesen. Dort sind detaillierte Beschreibungen der Haftungsbeschränkung bzw. des Haftungsausschlusses enthalten.

16. FREISTELLUNG

Der Auftraggeber stellt W+D für jeden Fall von Auseinandersetzungen, gleich aus welchem Anlass, frei. "Auseinandersetzungen" sind definiert als sowohl juristische als auch mit sonstigen Instrumenten betriebene Maßnahmen, die geeignet sind, die Reputation und die Arbeitsfähigkeit von W+D zu beeinträchtigen.

Die Freistellung umfasst den Ersatz aller Kosten sowie die Honorierung von Arbeiten, die von W+D aus juristischen und sonstigen Gründen zum erfolgreichen Bestehen solcher Konflikte geleistet werden.

Falls Vertreter von W+D an gerichtlichen Verhandlungen teilnehmen oder sonstige Ereignisse wahrnehmen, ist dies analog dem Grundauftrag zu honorieren. Notwendige Vor- und Nacharbeiten sind zu honorieren.

17. RECHTSNACHFOLGER

Auftraggeber und W+D sind verpflichtet, Rechte und Pflichten aus allen getroffenen und/oder beabsichtigten Vereinbarungen auf ihre eventuellen Rechtsnachfolger zu übertragen, ungeachtet der jeweiligen Rechtsform eines Nachfolgeunternehmens (bzw. mehrerer Nachfolgeunternehmen).

18. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin/Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für alle Leistungen, auch solche, die von W+D an anderen Orten des In- oder Auslandes erbracht werden.

19. SALVATORISCHE KLAUSEL

Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, ist dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Anstelle der ungültigen ist eine Formulierung zu wählen, die dem erkennbaren Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.

© W+D Wissenschaft + Dokumentation GmbH, Berlin, 2011

© Hans-Joachim Maes, Berlin, 2011

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