VORBEMERKUNG
Folgend
die Standard-AGB. Abweichend / ergänzend davon können
projektspezifische Vereinbarungen getroffen werden.
Grundsätzlich orientieren sich Vereinbarungen an den
jeweils aktuellen nationalen und internationalen Definitionen / Normen, z.B. der DIN-Norm "Projektabwicklung" (DIN 69905).
1.
GÜLTIGKEIT
Diese
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten auch dann,
wenn der Auftraggeber eigene Bedingungen aufstellt. Abweichungen
einschließlich der Abrede hierüber sind schriftlich zu
vereinbaren.
2.
AUFTRÄGE, PROJEKTABWICKLUNG
Diesbezügliche
Definitionen entsprechen Formulierungen/Inhalten der diversen
deutschen und interntionalen Normen. Auftraggeber und W+D vereinbaren
solche Normen als umfassende Grundlage vereinbarter bzw. zu
vereinbarender Projekte.
3.
AUFTRAGSINHALT
W+D
formuliert den Auftragsinhalt präzise. Es werden jeweils
benannt: Der Auftraggeber bzw. dessen Vertreter (auch: Treuhänder);
Inhalt des Auftrages; Schritte der Projektabwicklung in materieller
und zeitlicher Hinsicht; Kriterien für die Erfüllung des
Auftrages bzw. den Abschluss von Teilarbeiten, Abfolge der Zahlungen
an W+D etc.
Erteilt
der Auftraggeber in eigener Formulierung einen oder mehrere Aufträge,
so ist er an den jeweiligen Wortlaut gebunden. Änderungen eines
Auftrages gelten als neuer und zusätzlich zu honorierender
Auftrag.
Für
jeden Fall einer Nutzung von W+D's Texten, Analysen,
Zusammenstellungen, Materialien, auch der Nutzung von auf
Datenträgern befindlichen Dokumentationen etc. durch den
Auftraggeber, die den Charakter einer Wahrnehmung ausschließlicher
Nutzungsrechte annimmt (z.B. Verwendung der Materialien außerhalb
des Unternehmens des Auftraggebers, Weitergabe an Medienvertreter,
Verwendung im Ausland, für erweiterte oder neue Zwecke des
Auftraggebers, auch interne wie Mitarbeiterschulung) ist eine weitere
Vereinbarung über solche Verwendungen zu treffen. In jedem Fall
ist ein weiteres Honorar fällig.
4.
PROJEKT-ABONNEMENT
Bestimmte
Projekte wie z.B. das "Monitoring", definiert als die
"laufende Beobachtung all dessen, was sich mit einem
Themenbereich verbindet", werden für mindestens ein Jahr
vereinbart. Beginn der Laufzeit ist das in der Auftragsbestätigung
von W+D genannte Datum bzw. der Monat, für den erstmals ein
Monitoring vorgenommen wurde. Wird der Auftrag nicht spätestens
drei Kalendermonate vor Ablauf des ersten Jahres gekündigt,
verlängert er sich um jeweils weitere 12 Monate. Eine Kündigung
hat durch eingeschriebenen Brief, unterzeichnet von einem/mehreren
dafür bevollmächtigten Vertretern des Auftraggebers, zu
erfolgen.
5.
DARSTELLUNG VON AUFTRAGSVERHÄLTNISSEN NACH AUSSEN
Für
alle Projektarbeiten - Einzelprojekte wie auch auf dauerhafte
Fortsetzung angelegte - wird zwischen W+D und dem Auftraggeber
jeweils vereinbart, ob über die Tatsache der Existenz einer
geschäftlichen Beziehung wie auch über die Art des/der
erteilten und ausgeführten Auftrages/ Aufträge
Stillschweigen gewahrt wird oder ob öffentliche Mitteilungen
darüber erfolgen dürfen. Ist gegenseitiges Stillschweigen
über das Auftragsverhältnis vereinbart, sind der
Auftraggeber, W+D und eventuelle Rechtsnachfolger der Genannten daran
umfassend gebunden.
Auftraggeber
bzw. Rechtsnachfolger verpflichten sich, W+D für jeden Fall
eines Verstosses gegen die Geheimhaltungspflicht eine Vertragsstrafe
in Höhe des Honorars des Auftrages/der Aufträge sowie der
entsprechenden Kosten zu zahlen. Bis zur Höhe der Vertragsstrafe
braucht ein Schaden von W+D nicht nachgewiesen zu werden;
weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben von dieser
Regelung unberührt.
6. WERKSTÜCKE
Der Auftraggeber darf ihm erarbeitete Werkstücke in seinem Innenbetrieb beliebig verwenden, insbesondere auch für ihn erstellte Datenträger in technischen Anlagen, auch künftigen Medien, speichern. Der Auftraggeber erkennt grundsätzlich und unwiderruflich an, dass das Urheberrecht für alle Dokumentationen, Zusammenstellungen, Gutachten und sonstigen Produkte mit eigenschöpferischem Charakter bei W+D bzw. von W+D benannten/vertretenen natürlichen Personen verbleibt. Der Ausdruck der Abnahmebereitschaft und die folgende Abnahme von W+D-Produkten gilt als erneute Bestätigung des Auftraggebers, dass ihm keine anderen Rechte außer einfachen Nutzungsrechten eingeräumt sind, ohne dass es weiterer Hinweise darauf bedarf.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, von W+D erstellte Werkstücke - gleich welcher Art, Fassung, Form - Dritten nicht zugänglich zu machen. Ausnahmen können vereinbart werden; ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch W+D besteht nicht.
7.
SISTIERUNG
Sistierungen,
definiert als "vom Auftraggeber geforderter Stillstand in der
Auftrags- bzw. Projektabwicklung", werden dem Auftraggeber für
längstens zwei Monate gestattet. Bis zum Ende dieser Frist muss
der Auftraggeber definitiv über eine Weiterführung
entscheiden und seine Entscheidung W+D mitgeteilt haben. Bei einer
Nichtfortführung eines sistierenden Projektes hat W+D das Recht,
Schadensersatz geltend zu machen und/oder eine der Bedeutung des
Auftrages angemessene Abfindung zu verlangen.
8.
NOTWENDIGE NACHARBEITEN
Werden
nach teilweiser Erledigung eines Auftrages, nach Auftragsabschluss
oder im Zuge von auf Dauer angelegten Projekte Nacharbeiten
unumgänglich, werden diese vom Auftraggeber analog den
Vereinbarungen des Ursprungsauftrages honoriert. W+D verpflichtet
sich, den Auftraggeber so früh wie möglich über
notwendige Nacharbeiten zu informieren und ihn laufend über den
Fortgang zu unterrichten.
9.
HONORAR
Das
Honorar wird für jeden Auftrag separat vereinbart. Wenn nach
Tagessätzes honoriert wird, sind in diesen Gemeinkosten von W+D
(auch: Telefon, Telefax, Porto, Kopien, Drucke, Textverarbeitung,
Archivnutzungen etc.) enthalten.
Erfolgshonorare
können vereinbart werden. Erfolgshonorare werden fällig,
wenn vertraglich definierte Ereignisse eintreffen. Erfolgshonorare
sind zusätzlich zum Grundhonorar zu zahlen.
10.
REISEKOSTEN
Reisekosten
sind vom Auftraggeber zu tragen. Arbeit vor Ort wird nach Tagessätzen
berechnet. Bei Reisen sind die Mitarbeiter von W+D berechtigt, die 1.
Klasse zu benutzen.
11.
PRODUKTIONSKOSTEN
Technische
Produktionen und Abwicklungen (z.B. Herstellung von Ton-,
Filmaufnahmen [auch sendefertigen Produkten], Büchern,
Datenträgern, Einrichtung von Datenbanken) können von W+D
übernommen und/oder vermittelt werden. Falls solche Arbeiten von
Drittfirmen durchgeführt werden, steht W+D eine
Vermittlungsprovision zu.
12.
MEHRWERTSTEUER u.a.
Honorare
verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer sowie etwaiger sonstiger Pflichtabgaben.
13.
VORSCHÜSSE, TEILZAHLUNGEN
Auf
Verlangen von W+D sind auf das jeweils vereinbarte Honorar, Kosten
und sonstige Auslagen Vorschüsse und Teilzahlungen zu leisten.
W+D kann die Aufnahme bzw. Fortsetzung von Arbeiten von erfolgten
Zahlungen abhängig machen.
14.
FÄLLIGKEIT
Das
vereinbarte Honorar ist mit Rechnungslegung zahlbar. Es ist vierzehn
Tage nach Rechnungsdatum fällig. Überschreitet der
Besteller die Zahlungsfrist mehr als 20 Tage, so ist die Zahlung mit
5% p.a. über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen.
Der Auftraggeber hat die Vergütung am Firmensitz von W+D zu
entrichten.
15.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Alle
Arbeiten werden von W+D stets nach bestem Wissen und Gewissen
durchgeführt.
Ungeachtet
dessen erfordern gesetzliche Bestimmungen und die Praxis -
insbesondere des Auslandes - im Rahmen von "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen" die Formulierung eines möglichst
alle Fälle erfassenden Haftungsausschlusses, daher:
W+D
haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit
eingeholter und/oder bearbeiteter Informationen, Prognosen,
getroffener Feststellungen, Empfehlungen, Evaluationen von fremden
Werken etc.
Eine
Haftung von W+D für die Befolgung oder Nichtbefolgung gegebener
Empfehlungen etc. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Ergänzend
wird auf die Nutzungsbedingungen (deutschsprachige und
englischsprachige Fassung) von W+D's Webseiten hingewiesen. Dort sind
detaillierte Beschreibungen der Haftungsbeschränkung bzw. des
Haftungsausschlusses enthalten.
16.
FREISTELLUNG
Der
Auftraggeber stellt W+D für jeden Fall von Auseinandersetzungen,
gleich aus welchem Anlass, frei. "Auseinandersetzungen"
sind definiert als sowohl juristische als auch mit sonstigen
Instrumenten betriebene Maßnahmen, die geeignet sind, die
Reputation und die Arbeitsfähigkeit von W+D zu beeinträchtigen.
Die
Freistellung umfasst den Ersatz aller Kosten sowie die Honorierung
von Arbeiten, die von W+D aus juristischen und sonstigen Gründen
zum erfolgreichen Bestehen solcher Konflikte geleistet werden.
Falls
Vertreter von W+D an gerichtlichen Verhandlungen teilnehmen oder
sonstige Ereignisse wahrnehmen, ist dies analog dem Grundauftrag zu
honorieren. Notwendige Vor- und Nacharbeiten sind zu honorieren.
17.
RECHTSNACHFOLGER
Auftraggeber
und W+D sind verpflichtet, Rechte und Pflichten aus allen getroffenen
und/oder beabsichtigten Vereinbarungen auf ihre eventuellen
Rechtsnachfolger zu übertragen, ungeachtet der jeweiligen
Rechtsform eines Nachfolgeunternehmens (bzw. mehrerer
Nachfolgeunternehmen).
18. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin/Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für alle Leistungen, auch solche, die von W+D an anderen Orten des In- oder Auslandes erbracht werden.
19. SALVATORISCHE KLAUSEL
Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, ist dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Anstelle der ungültigen ist eine Formulierung zu wählen, die dem erkennbaren Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.
©
W+D Wissenschaft + Dokumentation GmbH, Berlin, 2011
©
Hans-Joachim Maes, Berlin, 2011
W+D
Wissenschaft + Dokumentation Beratungs- + Entwicklungsgesellschaft
mbH
Airport
Bureau Center, Haus 4
Riedemannweg
58
13627
Berlin
Telefon:
030-8522486
Telefax:
030-8526629
Funk:
0179-5261490
email:
info@wissdok.com
Internet:
www.wissdok.com
www.wissdok.de
http://wissdok.com
http://wissdok.de